Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub.
Diese Urlaubszeit ist im Arbeitsvertrag, der mit dem Arbeitgeber
unterzeichnet wurde, festgelegt.
Normalerweise liegt die Urlaubszeit der deutschen Beschäftigten
zwischen fünf und sechs Wochen. Dies muss jedoch nicht sein.
Allerdings haben Arbeitnehmer, die fünf Tage in der Woche arbeiten,
einen Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Tage - Arbeiter die ihrer
Tätigkeit sechs Tage die Woche nachgehen, dürfen mindestens 24 Tage
Urlaub nehmen.
Urlaub ist zur Erholung des Arbeitnehmers gedacht und wird vom
Arbeitgeber bezahlt!
Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen des Urlaubs, den
sogenannten Sonderurlaub.
Dieser ist nicht im Urlaubsgesetz sondern im Bürgerlichen
Gesetzbuch, dem BGB, geregelt.
Anspruch auf Sonderurlaub hat ein Arbeitnehmer, wenn ein
außergewöhnliches Ergeignis wie ein Todesfall, eine Hochzeit oder
eine Geburt auftritt. Auch diese Form des Urlaubs wird
bezahlt!
Allgemein ist noch zu sagen, dass ein Arbeitgeber zwar darüber
bestimmen kann, wann der Angestellte seinen Urlaub nehmen darf.
Allerdings darf bereits zugesprochener Urlaub nicht mehr widerrufen
werden.