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Urlaubsanspruch
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Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Diese Urlaubszeit ist im Arbeitsvertrag, der mit dem Arbeitgeber unterzeichnet wurde, festgelegt.

Normalerweise liegt die Urlaubszeit der deutschen Beschäftigten zwischen fünf und sechs Wochen. Dies muss jedoch nicht sein. Allerdings haben Arbeitnehmer, die fünf Tage in der Woche arbeiten, einen Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Tage - Arbeiter die ihrer Tätigkeit sechs Tage die Woche nachgehen, dürfen mindestens 24 Tage Urlaub nehmen.

Urlaub ist zur Erholung des Arbeitnehmers gedacht und wird vom Arbeitgeber bezahlt!


Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen des Urlaubs, den sogenannten Sonderurlaub.
Dieser ist nicht im Urlaubsgesetz sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, geregelt.
Anspruch auf Sonderurlaub hat ein Arbeitnehmer, wenn ein außergewöhnliches Ergeignis wie ein Todesfall, eine Hochzeit oder eine Geburt auftritt. Auch diese Form des Urlaubs wird bezahlt!

Allgemein ist noch zu sagen, dass ein Arbeitgeber zwar darüber bestimmen kann, wann der Angestellte seinen Urlaub nehmen darf. Allerdings darf bereits zugesprochener Urlaub nicht mehr widerrufen werden.